...mit Schulen und Kindergärten
Mit anderen Schulen und Kindergärten arbeiten wir eng im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes zusammen.
Sofern die Vermutung besteht, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf oder ein Anspruch auf Inklusion besteht, ist ein Sonderpädagogisches Gutachten notwendig.
Der Antrag hierzu kann über die Schule und den Kindergarten beim Staatlichen Schulamt Heilbronn gestellt werden.